1962

Die Gemeindevertretung in Ober-Roden beschließt einen Flächennutzungsplan, der u.a. die Äcker im Breidert als mögliches Neubaugebiet und damit als Bau-Erwartungsland vorsieht.

1964

In einer denkwürdigen Sitzung beschließt das Gemeindeparlament mit 6 zu 4 Stimmen einen Bebauungsplan für das Breidert aufzustellen. Jetzt sind die Äcker, Wiesen und Felder offiziell Bauland.

Von den 18 Gemeindevertretern müssen 8 vor der Abstimmung den Saal verlassen, da sie selbst Äcker im Breidert haben und damit Interessenkonflikte bestehen. Von den 10 verbliebenen stimmten 6 von der OBG (die von Bürgermeister Schallmayer neu gegründete „Ober-Rodener Bürgergemeinschaft“) und der SPD dafür. 4 Stimmen von der CDU sind dagegen, weil sie befürchten, daß die Gemeinde dieses Großprojekt nicht bewältigen könne und auch zuviel wertvolle Obstbäume und Spargel-Äcker dabei verlorengehen würden.

Das Neubaugebiet Breidert ist mit einer Gesamtfläche von 578000 qm (knapp 60 ha) das abslolut größte Neubauprojekt in der gesamten Region. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklungs- und Zuzugs-Prognosen ist es für 5500 Menschen projektiert. Das war bei ausgewiesenen 415 Einzelgrundstücken nur mit einer Hochhausbebauung zu realisieren. Die Stimmung ist zwar absolut gegen eine Hochhausbebauung, aber die Vorgaben waren bindend.

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Luftbild 1960 – Ackerland

1965

Das Umlegungsverfahren beginnt. Die Gemeinde bietet allen Grundstückseigentümern im Breidert an, 50% ihrer Flächen an die Gemeinde zu verkaufen. Der Kaufpreis wird auf 8 DM pro qm festgelegt Sonderkulturen wie Spargel-Äcker und Obstbäume sollen einen Aufschlag erhalten. Bei der Umlegung gelten grundsätzlich allgemeinverbindliche Prinzipien. Eine davon ist das Solidaritätsprinzip. Danach muß jeder Grundstückeigentümer bei Umwandlung von Acker in Bauland einen Anteil seiner Fläche für gemeinschaftliche/öffentliche Aufgaben an die Gemeinde abgeben.

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1966

Um die gewaltige bauliche Tätigkeit und die begonnene und gezielte Industrieansiedlungspolitik von der Infrastruktur her abzusichern, schloß sich Ober-Roden mit anderen Gemeinden in verschiedenen Projekten zusammen.

  1. im Verkehrsplanungsverband, um die verkehrs- und straßenmäßige Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet zu gewährleisten
  2. im Abwasserverbund Obere Rodau, um Kläranlagen und Sammelkanäle gemeinsam zu bauen (Gesamtkosten 18 Mio DM; allein die Abwasserkanäle vom Breidert zur Kläranlage sind 8358 m lang und damit ein bedeutender Kostenfaktor.)
  3. beim Bau des Umspannwerks im Breidert, um zusammen mit den Gemeinden Niederroden, Urberach, Eppertshausen und Münster eine sichere Stromversorgung zu haben.

Das Umlageverfahren verzögert sich, da die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern schwierig sind und nicht alle das Angebot der Gemeinde wahrnehmen wollen. Die Aufnahme eines Darlehens für den Ankauf der Breidert-Grundstücke wird beschlossen.

1967

Der Bebauungsplan für das Breidert liegt im Rathaus aus.

1968

Der Bebauungsplan ist nun endgültig verabschiedet. Danach sind 450 Bauplätze entstanden.

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1969

Nach Abschluss der schwierigen Verhandlungen mit den verkaufswilligen Grundstückseigentümern beschließt die Gemeinde, die angebotenen 200.000 qm (20 ha) Baugelände für 2 Mio DM zu kaufen. Damit kommt ein gutes Drittel des gesamten Baulandes in Gemeindebesitz. Ein Teil davon ist für öffentliche Einrichtungen wie Straßen, Plätze, Schule und Kindergarten usw. reserviert.

Auch für die Hochhausbebauung wird Baugrund vorgehalten. Die übrigen Bauplätze gehen in den Verkauf. Der überwiegende Teil der Bauplätze ist allerdings in privater Hand. Ein Teil davon wird von den Grundbesitzern, die 50 % ihrer Flächen an die Stadt verkauft haben, selbst genutzt. Der große Rest aber wird privat vermarktet.

Eingehende Bauanträge müssen zurückgestellt werden, weil die Finanzierung der Erschließungskosten nicht gesichert ist. Die Gemeinde beschließt sowohl eine Umschuldung mit längeren Laufzeiten, als auch die Aufnahme zusätzlicher Kredite.

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1970

Die von der Gemeinde erworbenen Baugrundstücke im Breidert werden nach der Erschließung für die ein- und zweistöckige Bebauung für 25 DM/qm angeboten. Die privaten Grundstücksbesitzer können individuelle Preise aushandeln. Anfangs orientiert er sich noch am Preis für Gemeindebauplätze, entwickelt sich aber schnell nach oben. Über 100 Anträge nach Bauland sind eingegangen. Da abzusehen ist, dass die Nachfrage nach Gemeindebauplätzen das Angebot bei weitem übersteigen wird, entschließt man sich, Richtlinien für die Zuteilung aufzustellen, und die Grundstücke im Los-Verfahren zu vergeben, d.h., wer einen Antrag stellt und die Richtlinien erfüllt, kann an der Verlosung teilnehmen. Folgende Richtlinien wurden aufgestellt:

  1. Der Bewerber darf nicht bereits ein Wohnhaus oder ein Baugrundstück in OR besitzen oder ein solches als Erbe erwarten.
  2. Der Bewerber muss bereits 2 Jahre in Oberroden wohnen
  3. Auswärts wohnenden, aber die in OR geboren sind und bis zur Eheschließung hier gewohnt haben können sich bewerben.
  4. Es sind die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
  5. Es muss innerhalb von 2 bis 4 Jahren gebaut werden. Finanzierungsplan ist erforderlich.
  6. Der Bewerber soll eine Vorauszahlung auf die Erschließung leisten.
  7. Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein
  8. Der Bewerber verpflichtet sich das neue Wohnhaus zu beziehen und mindestens 10 Jahre darin zu wohnen.
  9. Die Gemeinde hat das Rückkaufrecht, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind oder falsche Angaben gemacht worden sind.
  10. Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Kommission.
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Renate und Rudi Schleicher erinnern sich:

Unsere damalige Pflegetochter Claudine spielte auf der Straße. Wir sagten zu ihr: „Wir sind dann mal kurz weg.“ „Wo geht ihr hin?“ „Wir gehen zu einer Verlosung.“ „Da geh ich mit. Ich habe Glück beim Loseziehen.“ Im Rathaus Ober-Roden sagte Bürgermeister Rebel nach der Einführung: „So – jetzt brauchen wir eine Glücksfee.“ Für Claudine war klar: „Ich bin die Glücksfee.“ Sie ist nach vorn gelaufen. Sie hat sieben Namen gezogen – wir waren dabei !!! …

Es beginnen die Kanalarbeiten und auch die ersten Bautätigkeiten.

Die HEAG beginnt mit der Verlegung von Stromkabeln, die Post mit der Verlegung von Telefonleitungen.

Der Ostring entsteht als Verbindung zwischen dem Baugebiet Breidert und dem Industriegebiet.

1971

Die Gemeinde Ober-Roden wächst durch das Neubaugebiet erheblich und erreicht nahezu 10.000 Einwohnern.

Die Kanalisierung ist abgeschlossen.

Beurkundung von Verträgen über den Verkauf von Hochhausflächen

Für die Plattenhecke wird ein Bebauungsplanes erstellt und beschlossen. Damit sind auch die dortigen Äcker nicht mehr Bau-Erwartungsland, sondern reales Bauland. Das Neubaugebiet Plattenhecke gilt als Teil des gesamten Breidert.